Schnell - unkompliziert - komplett

Unfallschaden?Wir regeln die Wohnmobil Reparatur!

Egal ob Wildunfall, Hagelschaden oder Auffahrunfall – wir übernehmen die Reparatur und die Kommunikation mit der Versicherung. Bei Haftpflichtfällen übernehmen wir sogar das komplette Schadenmanagement für dich.

  • kurzfristige Termine

    zeitnahe Umsetzung deines Auftrags

  • alle Fahrzeuge

    Vans, Wohnmobile und Wohnwagen

  • beste Qualität

    ausgebildete und geschulte Mitarbeiter

  • individuelle Beratung

    an deine Bedürfnisse angepasst

Unsere Leistungen im Überblick

Unfallschäden sind ärgerlich – aber kein Grund zur Sorge. Bei Vamper GmbH bieten wir dir einen vollumfänglichen Reparatur- und Abwicklungsservice.

✔️ Gemeinsame Schadenaufnahme und Dokumentation

✔️ Fachgerechte Reparatur mit Original- oder gleichwertigen Teilen

✔️ Direkte Kommunikation mit deiner Versicherung

✔️ Erstellung von Gutachten oder Kostenvoranschlägen

✔️ Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs

✔️ Bei unverschuldetem Unfall: Schadenmanagement durch Anwalt & Gutachter

Kein Aufwand - keine Kosten!

Bei Haftpflichtschäden setzen wir deine Ansprüche bei der generischen Versicherung durch.

Unser Schadenmanagement-Service

Wenn du unverschuldet in einen Unfall geraten bist, bist du der Geschädigte. Das bedeutet: Du hast Anspruch auf umfassende Leistungen ohne eigene Kosten.

Damit du dich nicht selber mit der gegnerischen Versicherung oder rechtlichen Fragen herumschlagen musst, übernehmen wir das für dich – gemeinsam mit spezialisierten Partnerkanzleien.

  • Schadensmeldung

    Wir melden den Schaden bei der gegnerischen Versicherung.

  • Kostenermittlung

    Wir organisieren ein unabhängiges Schadengutachten.

  • Rechtsschutz

    Wir vermitteln eine erfahrene Kanzlei zur Anspruchsregulierung.

Zusätzlich sorgen wir für die Durchsetzung von:

  • ✔️ Reparaturkosten und Wertminderungsansprüchen

    ✔️ Nutzungsausfall oder Ersatzmobilität

    ✔️ Sachverständigenkosten

    ✔️ Schmerzensgeld (bei Personenschäden)

Einfach erklärt - welche Art von Schaden liegt bei dir vor?

  • Fremdverschuldet (Haftpflicht)

    Der Unfall wurde durch eine dritte Person verursacht – wir übernehmen das Schadenmanagement für dich.

  • Selbstverschuldet (Vollkasko)

    Du hast den Unfall verursacht – wir kümmern uns um die Reparatur und die Abwicklung mit deiner Kaskoversicherung.

  • Teilkasko-Schäden

    Z. B. Wildunfall, Sturm, Glasbruch – wir helfen bei der Meldung und klären die Übernahme mit deiner Versicherung.

Du bist dir unsicher?

Dann melde dich gerne bei uns. Wir helfen dir den Fall richtig einzuordnen und finden gemeinsam die beste Lösung.

Der Ablauf – so funktioniert das Schadenmanagement bei VAMPER.

Ihr Weg zur sorgenfreien Unfallreparatur

Schaubild Unfallschaden Management mobil

Häufig gestellte Fragen zu Unfallschäden am Wohnmobil

Muss ich als Geschädigter etwas zahlen?

Als Geschädigter bei einem Wohnmobilunfall musst du in der Regel nichts zahlen, wenn der Unfallgegner die volle Schuld trägt. Seine Haftpflichtversicherung übernimmt dann die Kosten für Reparatur, Gutachter, Anwalt, etc.

Trägst du am Unfall eine Teilschuld, wird die gegnerische Versicherung i.d.R. nur den Teil der Schäden übernehmen, der auf das Verschulden des Unfallgegners zurückzuführen ist.

Wann brauche ich einen Gutachter?

Wenn die Bagatellschadengrenze überschritten ist. Diese ist bei Wohnmobilen jedoch gesetzlich nicht genau definiert, sondern wird von der Rechtsprechung und Sachverständigen auf etwa 750 bis 1.000 Euro festgelegt. Wenn der Schaden über der Bagatellschadengrenze liegt, hast du als Geschädigter das Recht auf ein Gutachten, um die Schadenshöhe festzustellen. Die Kosten dafür trägt die gegnerische Versicherung.

Liegen die verursachten Kosten für die Unfallreparatur unter diesem Wert, liegt ein sogenannter Bagatellschaden (geringfügiger Schaden) vor. Bei diesem Szenario kann es sein, dass die Versicherung des Unfallverursachers nur die Kosten für den Kostenvoranschlag übernimmt, jedoch nicht für ein Gutachten.

Was ist eine RKÜB?

Die Abkürzung RKÜB steht für Reparaturkosten-Übernahmeerklärung. Dies ist ein Dokument, das im Schadensfall verwendet wird, um die Übernahme der Reparaturkosten durch die Versicherung des Unfallverursachers zu bestätigen. Sie erlaubt uns als Werkstattbetrieb, direkt mit der Versicherung zu kommunizieren und abzurechnen. Hierdurch entstehen dem Geschädigten keine lästigen zu erbringenden Aufgaben.

Was ist meine Pflicht bei einem Schaden?

Die sog. Schadenminderungspflicht. Hierunter verstaht man die Pflicht des Geschädigten zu verhindern, dass sich ein Schaden nach seiner Verursachung weiter vergrößert.

Beispiel: Bei Wassereintritt durch ein zerstörtes Fenster muss verhindert werden, dass nicht noch mehr Wasser ins Fahrzeug eindringt und den Schaden vergrößert (z.B. durch abkleben der undichten Stelle).

Deine Frage ist nicht dabei?

Kein Problem - wir beraten dich gerne persönlich.

So erreichst du uns

Kontakt & Standort

Vamper GmbH

Mühlenbecker Str. 8b

16348 Wandlitz


Mo.-Fr. 9:00 - 16:00 Uhr

E-Mail: hallo@vamper.de

Tel: (030) 2332 79 500