Unsere Leistungen im Überblick
Unfallschäden sind ärgerlich – aber kein Grund zur Sorge. Bei Vamper GmbH bieten wir dir einen vollumfänglichen Reparatur- und Abwicklungsservice.
✔️ Gemeinsame Schadenaufnahme und Dokumentation
✔️ Fachgerechte Reparatur mit Original- oder gleichwertigen Teilen
✔️ Direkte Kommunikation mit deiner Versicherung
✔️ Erstellung von Gutachten oder Kostenvoranschlägen
✔️ Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs
✔️ Bei unverschuldetem Unfall: Schadenmanagement durch Anwalt & Gutachter
Unser Schadenmanagement-Service
Wenn du unverschuldet in einen Unfall geraten bist, bist du der Geschädigte. Das bedeutet: Du hast Anspruch auf umfassende Leistungen ohne eigene Kosten.
Damit du dich nicht selber mit der gegnerischen Versicherung oder rechtlichen Fragen herumschlagen musst, übernehmen wir das für dich – gemeinsam mit spezialisierten Partnerkanzleien.
Zusätzlich sorgen wir für die Durchsetzung von:
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✔️ Reparaturkosten und Wertminderungsansprüchen
✔️ Nutzungsausfall oder Ersatzmobilität
✔️ Sachverständigenkosten
✔️ Schmerzensgeld (bei Personenschäden)
Einfach erklärt - welche Art von Schaden liegt bei dir vor?
Du bist dir unsicher?
Dann melde dich gerne bei uns. Wir helfen dir den Fall richtig einzuordnen und finden gemeinsam die beste Lösung.
Der Ablauf – so funktioniert das Schadenmanagement bei VAMPER.
Ihr Weg zur sorgenfreien Unfallreparatur
Häufig gestellte Fragen zu Unfallschäden am Wohnmobil
Muss ich als Geschädigter etwas zahlen?
Muss ich als Geschädigter etwas zahlen?
Als Geschädigter bei einem Wohnmobilunfall musst du in der Regel nichts zahlen, wenn der Unfallgegner die volle Schuld trägt. Seine Haftpflichtversicherung übernimmt dann die Kosten für Reparatur, Gutachter, Anwalt, etc.
Trägst du am Unfall eine Teilschuld, wird die gegnerische Versicherung i.d.R. nur den Teil der Schäden übernehmen, der auf das Verschulden des Unfallgegners zurückzuführen ist.
Wann brauche ich einen Gutachter?
Wann brauche ich einen Gutachter?
Wenn die Bagatellschadengrenze überschritten ist. Diese ist bei Wohnmobilen jedoch gesetzlich nicht genau definiert, sondern wird von der Rechtsprechung und Sachverständigen auf etwa 750 bis 1.000 Euro festgelegt. Wenn der Schaden über der Bagatellschadengrenze liegt, hast du als Geschädigter das Recht auf ein Gutachten, um die Schadenshöhe festzustellen. Die Kosten dafür trägt die gegnerische Versicherung.
Liegen die verursachten Kosten für die Unfallreparatur unter diesem Wert, liegt ein sogenannter Bagatellschaden (geringfügiger Schaden) vor. Bei diesem Szenario kann es sein, dass die Versicherung des Unfallverursachers nur die Kosten für den Kostenvoranschlag übernimmt, jedoch nicht für ein Gutachten.
Was ist eine RKÜB?
Was ist eine RKÜB?
Die Abkürzung RKÜB steht für Reparaturkosten-Übernahmeerklärung. Dies ist ein Dokument, das im Schadensfall verwendet wird, um die Übernahme der Reparaturkosten durch die Versicherung des Unfallverursachers zu bestätigen. Sie erlaubt uns als Werkstattbetrieb, direkt mit der Versicherung zu kommunizieren und abzurechnen. Hierdurch entstehen dem Geschädigten keine lästigen zu erbringenden Aufgaben.
Was ist meine Pflicht bei einem Schaden?
Was ist meine Pflicht bei einem Schaden?
Die sog. Schadenminderungspflicht. Hierunter verstaht man die Pflicht des Geschädigten zu verhindern, dass sich ein Schaden nach seiner Verursachung weiter vergrößert.
Beispiel: Bei Wassereintritt durch ein zerstörtes Fenster muss verhindert werden, dass nicht noch mehr Wasser ins Fahrzeug eindringt und den Schaden vergrößert (z.B. durch abkleben der undichten Stelle).
Deine Frage ist nicht dabei?
Kein Problem - wir beraten dich gerne persönlich.